:
1. Antragsteller ist eine wissenschaftliche Einrichtung außerhalb der Hochschule, deren allgemeine
Aufgabenstellung und die darauf basierenden Forschungsvorhaben die Aktivitäten der OTH Amberg-
einschlägigen Vorschriften der Rahmenprüfungsordnung für die
Fachhochschulen (RaPO) und der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) der Ost- bayerischen
Technischen Hochschule Amberg-Weiden
Bachelor-Absolvierende: 81
-> davon Master-Absolvierende: 19
Rücklaufquote insgesamt: 16,4%
ALLGEMEIN
• Zusammenfassung Seite 3
• Glossar Seite 5
• Datenblatt Seite 6
• Repräsentativität [...] (Werbe)agenturen
Digital Entrepreneurship Digitalisierung in der Praxis
Digitale Weiterbildung allgemein (berufsbegleitend)
30,1%
31,0%
26,7%
69,9% 69,0% 73,3%
0%
20%
40%
60%
80% [...] Wirtschaftsverbände, Parteien, Vereine,
internationale Organisationen (z.B. UNO, EU)
33 Allgemeine öffentliche Verwaltung (Bund, Länder,
Gemeinde, Sozialversicherung)
34 Sonstige Verwaltung
Maßnahme:
Mitteleinsatz (€):
(Plan)
Mitteleinsatz (€):
(Ist)
Abweichung (€):
Allgemeine Verwendung innerhalb der Fakultät EI:
Lehraufträge für zusätzliche Wahlfächer 13.000
17
8
35
1
Bildungsabschluss
Fachhochschulreife
Fachgebundene Hochschulreife
Allgemeine Hochschulreife
abgeschlossens Studium
Weitere Auswahlmöglichkeiten „Meister:in“ wurde von
17
8
35
1
Education degree
Fachhochschulreife
Fachgebundene Hochschulreife
Allgemeine Hochschulreife
abgeschlossens Studium
33
27
1
Previous professional training
Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 1. Juni 2018, Az. 26-P 1051-3/19
Allgemeines
1.1 Die regelmäßige Amtszeit der 2016 nach dem Bayerischen Personalvertretungs-
gesetz (BayPVG)
17
8
35
1
Bildungsabschluss
Fachhochschulreife
Fachgebundene Hochschulreife
Allgemeine Hochschulreife
abgeschlossens Studium
33
27
1
Berufliche Vorbildung
kein beruflicher
Hochschulgesetz!
Was drin steht (u.a.):
• Aufgaben, Aufbau und Organisation von Hochschulen
• Allgemeine Vorschriften die die Zulassung zum Studium und
den Ablauf regeln.
• Organisation des Studiums
Vorlage bei Behörden benötigen. Zweitschriften können grundsätzlich nicht ausgestellt werden.
Allgemeine Informationen über ein Studium in Deutschland finden sie hier: https://www.study-in-germany.de/de/
rdnung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (BayRS
2210-4-1-4-1-WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für Angewandte
page
07. Mai 2012 AMTSBLATT Nummer
n Auswer-
tungen aller Versuche ohne Unterscheidung der Fahr-
zeugtypen dargestellt werden, um allgemeine Aussagen
über die Ortbarkeit des Warnsignals machen zu können.
Zur Auswertung kamen 75 Versuchspersonen
widerspiegeln. Der
Landesstudierendenbeirat hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und kein
allgemeinpolitisches Mandat.
K) Weiterbildung
Der zunehmenden Bedeutung der akademischen W
Wahlleitung im Einvernehmen mit
dem Wahlvorstand die Wahlfrist verlängern. 2Die Verlängerung muss allgemein bekannt gegeben werden.
(2) 1Werden während der elektronischen Wahl Störungen bekannt, die
Wahlleitung im Einvernehmen mit
dem Wahlvorstand die Wahlfrist verlängern. 2Die Verlängerung muss allgemein bekannt gegeben werden.
(2) 1Werden während der elektronischen Wahl Störungen bekannt, die
Wahlleitung im Einvernehmen mit
dem Wahlvorstand die Wahlfrist verlängern. 2Die Verlängerung muss allgemein bekannt gegeben werden.
(2) 1Werden während der elektronischen Wahl Störungen bekannt, die
Wahlleitung im Einvernehmen mit
dem Wahlvorstand die Wahlfrist verlängern. 2Die Verlängerung muss allgemein bekannt gegeben werden.
(2) 1Werden während der elektronischen Wahl Störungen bekannt, die
Wahlleitung im Einvernehmen mit
dem Wahlvorstand die Wahlfrist verlängern. 2Die Verlängerung muss allgemein bekannt gegeben werden.
(2) 1Werden während der elektronischen Wahl Störungen bekannt, die
Hebel und Wettbewerbsvorteil für die „Qualität der
Lehre“ an der OTH AW.
Qualität entsteht ganz allgemein immer erst in der
subjektiven Wahrnehmung durch den Leistungs-
empfänger, bei uns den Studierenden