1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
praktisches Studiensemester.
(5) Ein Studienbeginn ist sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich.
(6) Das Studium gliedert sich in
- den ersten Studienabschnitt mit den Semestern
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im
Vollzeitstudium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im
Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich.
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im Vollzeitstudium ist sowohl zum
Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur
zum Wintersemester möglich.
2022-07-22T14:58:13Z
resourceName /var/www/public/files/oth-aw/Fakultaeten/WEBIS/Insight/Sommersemester_22/Ist_Gru__nden_sinnvoll_Newsletter.pdf
GTS_PDFXVersion PDF/X-3:2003
producer Adobe PDF
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im
Vollzeitstudium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Der
Studienplan ist jeweils spezifisch für das Startsemester. 4Im Teilzeitstudium
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im
Vollzeitstudium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Der
Studienplan ist jeweils spezifisch für das Startsemester. 4Im Teilzeitstudium
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im Vollzeitstudium ist sowohl zum
Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur
zum Wintersemester möglich.
der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
date 2023-10-25T09:24:47Z
pdf:PDFVersion 1.7
xmp:CreatorTool Adobe InDesign 18.5 (Windows)
stream_content_type application/pdf
pdf:hasXFA false
access_permission:modify_annotations
date 2024-06-26T09:32:43Z
pdf:PDFVersion 1.4
xmp:CreatorTool PDFCreator Free 3.5.1
pdf:docinfo:title 18.06.24_Gerüst_HS_Plan_SS24
stream_content_type application/pdf
pdf:hasXFA fal
date 2024-05-14T09:52:29Z
pdf:PDFVersion 1.7
xmp:CreatorTool PDF24 Creator
pdf:docinfo:title (Sortiert nach Studiengängen SoSe 2024.xlsx)
stream_content_type application/pdf
pdf:ha
Participants
Weiden Deutsch/Eng-
lisch
1 Semester / 1 semes-
ter
Winter- und Sommersemester /
Winter and summer term
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/in [...] Participants
Weiden Deutsch/Eng-
lisch
1 Semester / 1 semes-
ter
Winter- und Sommersemester /
Winter and summer term
30
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/in
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
Begriffe „einen Studienplan und“ durch „Studienpläne für
den Studienbeginn im Winter- und Sommersemester sowie“ ersetzt:
8. In § 5 Absatz 1 Satz 2 wird der Begriff „Der Studienplan“ durch „Die
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
tritt mit Wirkung vom 15. März 2011 in Kraft. Sie gilt für Studierende,
die das Studium zum Sommersemester 2011 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.