ahl).
(2) 1Für die Wahlen bilden jeweils eine Gruppe
1.
die Professoren und Professorinnen sowie die Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen,
2.
die wissenschaftlichen und künstlerischen [...] zum Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses
nach Art. 27 Abs. 2 BayHSchG angehört. 2Professoren und Professorinnen, die nach Art. 27 Abs. 3
BayHSchG Zweitmitglied in einer anderen Fakultät
ahl).
(2) 1Für die Wahlen bilden jeweils eine Gruppe
1.
die Professoren und Professorinnen sowie die Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen,
2.
die wissenschaftlichen und künstlerischen [...] zum Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses
nach Art. 37 Abs. 2 BayHIG angehört. 2Professoren und Professorinnen, die nach Art. 37 Abs. 3 BayHIG
Zweitmitglied in einer anderen Fakultät sind
ahl).
(2) 1Für die Wahlen bilden jeweils eine Gruppe
1.
die Professoren und Professorinnen sowie die Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen,
2.
die wissenschaftlichen und künstlerischen [...] zum Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses
nach Art. 27 Abs. 2 BayHSchG angehört. 2Professoren und Professorinnen, die nach Art. 27 Abs. 3
BayHSchG Zweitmitglied in einer anderen Fakultät
werden die Worte „Professorenvertreterinnen oder Professorenvertreter“ durch
die Worte „hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer“ ersetzt; die
Worte „Professorenvertreterinnen und Profess [...] Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft und Kunst“ ersetzt; die Worte
„Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter“ werden durch die Worte
„Vertreterinnen und Vertreter der hauptberuflichen [...] Wissenschaft und Kunst“ ersetzt.
19. In § 25 Satz 2 werden die Worte „Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter“
durch die Worte „hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer“
6. In § 47 Absatz 1 erhält Satz 1 folgende Fassung: „Sondervoten von Professorinnen
und Professoren der Fakultät sowie von einzelnen stimmberechtigten Mitgliedern des
Berufungsausschusses können
sich aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine Wi
sich aus mindestens zwei
vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammensetzt.
Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine Wie
ission durchgeführt, die sich aus zwei vom Fakultätsrat
der jeweiligen Fakultät bestellten ProfessorInnen zusammensetzt. 2Die Mitglieder der Auswahlkommission
bestellen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden [...] Auswahlkommission mitwirken.
(2) Die Auswahlkommission kann im Rahmen des Eignungsverfahrens ProfessorInnen der jeweiligen Fakultät oder
Fakultäten als weitere PrüferInnen bestellen.
§ 5
Umfang
Prüfungsfach an einer Hochschule eine
selbstständige Lehrtätigkeit ausüben oder ausgeübt haben:
Professoren und Professorinnen im Ruhestand,
Lehrbeauftragte,
Lehrkräfte für besondere Aufgaben und
Prüfungsfach an einer Hochschule eine
selbstständige Lehrtätigkeit ausüben oder ausgeübt haben:
Professoren und Professorinnen im Ruhestand,
Lehrbeauftragte,
Lehrkräfte für besondere Aufgaben und
folgende Regellehrverpflichtung:
1. Professorinnen und Professoren 18
Lehrveranstaltungsstunden
2. Nachwuchsprofessorinnen und -professoren 6 bis 9 Lehrveranstaltungs-
stunden
3. Lehrkräfte [...] gewährt
und sind zu befristen.
(7) 1In der Vorlesungszeit haben Professorinnen und Professoren ihr Lehrangebot bei
einer individuellen Lehrverpflichtung von mindestens 16 Lehrveranstalt [...] höchstens acht Semestern angerechnet werden
können. 3Für Forschungsprofessorinnen und Forschungsprofessoren ist eine
Anrechnung der Betreuung von Promovierenden auf ihre Lehrverpflichtung in der
nimmt zu Sondervoten Stellung.
§ 48
Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren
Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren werden nach Maßgabe des Art. 68 Abs. 1 BayHIG
aufgrund einer Entscheidung [...] ngen
§ 46 Fachgutachten
page
§ 47 Sondervoten
§ 48 Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren
2. Kapitel: Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lehrbeauftragte
§ 49 Lehrkräfte für [...] Vizepräsidenten vor. ³Sie oder er kann au-
ßer den der Hochschule angehörenden Professorinnen und Professoren ein Mitglied aus dem Kreis
der sonstigen hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen
der Frauenbeauftragte der Hochschule wird jeweils für eine Amtsperiode der
Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter im Senat gewählt. Zwischen dem Beginn der
Amtszeit des neu gewählten Senats [...] auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe durch den Senat. Bei der
Bestellung der Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter soll jede Fakultät berücksichtigt
werden. Die Bestellung erfolgt für die Dauer [...] Prodekans. Wiederwahl ist zulässig.
(3) Wird während einer laufenden Amtszeit der Professorenvertreterinnen oder
Professorenvertreter der bestehenden Fakultätsräte eine neue Fakultät gebildet, werden Dekanin
der Frauenbeauftragte der Hochschule wird jeweils für eine Amtsperiode der
Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter im Senat gewählt. Zwischen dem Beginn der
Amtszeit des neu gewählten Senats [...] auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe durch den Senat. Bei der
Bestellung der Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter soll jede Fakultät berücksichtigt
werden. Die Bestellung erfolgt für die Dauer [...] Prodekans. Wiederwahl ist zulässig.
(3) Wird während einer laufenden Amtszeit der Professorenvertreterinnen oder
Professorenvertreter der bestehenden Fakultätsräte eine neue Fakultät gebildet, werden Dekanin
der Frauenbeauftragte der Hochschule wird jeweils für eine Amtsperiode der
Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter im Senat gewählt. Zwischen dem Beginn der
Amtszeit des neu gewählten Senats [...] auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe durch den Senat. Bei der
Bestellung der Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter soll jede Fakultät berücksichtigt
werden. Die Bestellung erfolgt für die Dauer [...] Prodekans. Wiederwahl ist zulässig.
(3) Wird während einer laufenden Amtszeit der Professorenvertreterinnen oder
Professorenvertreter der bestehenden Fakultätsräte eine neue Fakultät gebildet, werden Dekanin
der Frauenbeauftragte der Hochschule wird jeweils für eine Amtsperiode der
Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter im Senat gewählt. Zwischen dem Beginn der
Amtszeit des neu gewählten Senats [...] auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe durch den Senat. Bei der
Bestellung der Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter soll jede Fakultät berücksichtigt
werden. Die Bestellung erfolgt für die Dauer [...] Semester. Wiederwahl ist zulässig.
(3) Wird während einer laufenden Amtszeit der Professorenvertreterinnen oder
Professorenvertreter der bestehenden Fakultätsräte eine neue Fakultät gebildet, werden Dekanin
der Frauenbeauftragte der Hochschule wird jeweils für eine Amtsperiode der
Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter im Senat gewählt. Zwischen dem Beginn der
Amtszeit des neu gewählten Senats [...] auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe durch den Senat. Bei der
Bestellung der Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter soll jede Fakultät berücksichtigt
werden. Die Bestellung erfolgt für die Dauer [...] Semester. Wiederwahl ist zulässig.
(3) Wird während einer laufenden Amtszeit der Professorenvertreterinnen oder
Professorenvertreter der bestehenden Fakultätsräte eine neue Fakultät gebildet, werden Dekanin
Prüfungsfach an
einer Hochschule eine selbstständige Lehrtätigkeit ausüben oder ausgeübt haben:
Professoren und Professorinnen im Ruhestand,1.
Lehrbeauftragte,2.
Lehrkräfte für besondere Aufgaben und3
Fakultätsrat angehörenden Professorenvertreterinnen und
Professorenvertreter“ durch die Worte „vom Fakultätsrat aus dem Kreis der der Fakultät
angehörenden Professorinnen und Professoren“ ersetzt.
b) Der [...] Wort „Jedes “ durch die Worte „Jede und jeder der der Fakultät
angehörenden Professorinnen und Professoren und jedes“ ersetzt.
ii) In Satz 2 werden die Worte „an den amtlichen Anschlagtafeln der Fakultät“ [...] die Worte „des neuen
Fakultätsrats“ eingefügt und die Worte „die auf die Neuwahl der Professorenvertreter
des Fakultätsrats folgt“ werden gestrichen.
b) In Abs. 2 werden folgende Änderungen
Die Bewertung der Studienarbeit erfolgt durch eine Auswahlkommission, die aus mindestens zwei
Professoren besteht und vor Beginn des Bewerbungszeitraums von der Fakultät bestimmt wird. Als
Kriterien dienen
wird von einer Auswahlkommission durchgeführt, die sich aus zwei vom Fakultätsrat
bestellten Professoren oder Professorinnen zusammensetzt. Der oder die Frauenbeauftragte der Fakultät
kann beratend in [...] nik wird eine gemeinsame Prüfungskommission gebildet. Sie besteht
aus je zwei hauptamtlichen Professoren oder Professorinnen der Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen der OTH
Amberg-Weiden sowie der Fakultät
6. In § 47 Absatz 1 erhält Satz 1 folgende Fassung: „Sondervoten von Professorinnen und Professoren der
Fakultät sowie von einzelnen stimmberechtigten Mitgliedern des Berufungsausschusses können
der Frauenbeauftragte der Hochschule wird jeweils für eine Amtsperiode der
Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter im Senat gewählt. Zwischen dem Beginn der Amtszeit des
neu gewählten Senats [...] auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe durch den Senat. Bei der Bestellung
der Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter soll jede Fakultät berücksichtigt werden. Die Bestellung
erfolgt für die Dauer [...] Wiederwahl ist zulässig.
(3) Wird während einer laufenden Amtszeit der Professorenvertreterinnen oder Professorenvertreter der
bestehenden Fakultätsräte eine neue Fakultät gebildet, werden Dekanin
das Gesetz zur Änderung der Professorinnen- und Professorenbesoldung vom 11. Dezember 2012
(GVBl. S. 24) wurde die Professorinnen- und Professorenbesoldung in Bayern umfassend reformiert. Mit der
Über [...] Bayerischen Hochschulleistungsbezügeverordnung (BayHLeistBV). Sie gilt für Professorinnen und Professoren der
Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden, die den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 [...]
(3) Die Gewährung besonderer Leistungsbezüge setzt einen Antrag der Professorin oder des Professors voraus.
Unbeschadet davon können von der Dekanin oder dem Dekan oder von einem Mitglied der H
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) „Dem Senat gehören folgende Gruppenvertreter an:
6 Professoren bzw. Professorinnen,
1 wissenschaftliche(r) Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin
1 sonstige(r)