en sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wisse
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch
künftig neue wisse
Prüfungsakte im Rahmen von Verwaltungs- und Klageverfahren
bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Anfertigung von Ablichtungen schriftlicher Prüfungsarbeiten im Rahmen von Verwaltungs- und
Klageverfahren [...] und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen
und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen
und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen
und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen