jährlichen Wechsel
in der Reihenfolge des Dienstalters.
(2) Der Präsident wird in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten einschl. Haushalts-, Bau- und
Personalangelegenheiten durch den Kanzler vertreten; im [...] bestimmte Geschäftsbereiche für die Mitglieder fest, in denen diese die Geschäfte der
laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigen, und bestimmt die Richtlinien für die Erledigung der
Aufgaben
und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen
Prüfungsakte im Rahmen von Verwaltungs- und Klageverfahren
bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Anfertigung von Ablichtungen schriftlicher Prüfungsarbeiten im Rahmen von Verwaltungs- und
Klageverfahren [...] und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren.
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2Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss in jedem Semester
und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch
künftig neue wisse
gemäß der
Hochschulgebührenverordnung (HSchGebV) und des Kostengesetzes (KG) für besondere
Verwaltungstätigkeiten mit haushaltsmäßigen Auswirkungen Gebühren. Die Höhe der
Gebühren wird wie folgt festgesetzt
externen Sachverstand einbindet.
Die Funktion des Kanzlers bzw. der Kanzlerin ist für Haushalt und Verwaltung
wichtig und sollte sich daher auch in jeder etwaigen neuen Organisation
wiederfinden.
Pressemeldung vom 18.05.2021
Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wissenschaft und Verwaltung sowie die Studierenden
werden ebenso wie die Hochschulen von der Hochschulrechtsnovelle profitieren“
Entwicklung.“
Flexibilisierung für Lehre, Forschung,
Entrepreneurship und akademische Selbst-
verwaltung über das Globaldeputat
Über das Globaldeputat können sich Professorinnen und
Professoren gemäß
werden jeweils in der Reihenfolge der Fälligkeiten
zunächst auf Studienbeiträge, dann auf Verwaltungskostenbeiträge und schließlich auf den Studentenwerkbeitrag
verrechnet.
§ 5 Folgen der Nichtzahlung [...] Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unternehmen
und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue
wisse
unterstützt und vertreten.
(2) Die Präsidentin oder der Präsident wird in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten einschl.
Haushalts-, Bau- und Personalangelegenheiten durch die Kanzlerin oder den Kanzler [...] bestimmte Geschäftsbereiche für die Mitglieder fest, in
denen diese die Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigen, und
bestimmt die Richtlinien für die Erledigung der Aufgaben [...] Informationen unabhängig von der Erscheinungsform einschließlich deren
Beschaffung, Erschließung und Verwaltung. Die Bibliothek ist außerdem zuständig für die
Vermittlung von Informationskompetenzen.
2
unterstützt und vertreten.
(2) Die Präsidentin oder der Präsident wird in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten einschl.
Haushalts-, Bau- und Personalangelegenheiten durch die Kanzlerin oder den Kanzler [...] bestimmte Geschäftsbereiche für die Mitglieder fest, in
denen diese die Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigen, und
bestimmt die Richtlinien für die Erledigung der Aufgaben [...] Informationen unabhängig von der Erscheinungsform einschließlich deren
Beschaffung, Erschließung und Verwaltung. Die Bibliothek ist außerdem zuständig für die
Vermittlung von Informationskompetenzen.
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Reihenfolge
des Dienstalters.
(2) Die Präsidentin oder der Präsident wird in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten einschl.
Haushalts-, Bau- und Personalangelegenheiten durch die Kanzlerin oder den Kanzler [...] bestimmte Geschäftsbereiche für die Mitglieder fest, in
denen diese die Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigen, und
bestimmt die Richtlinien für die Erledigung der Aufgaben
en sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wisse
Reihenfolge des Dienstalters.
(2) Die Präsidentin oder der Präsident wird in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten einschl. Haushalts-,
Bau- und Personalangelegenheiten durch die Kanzlerin oder den Kanzler [...] bestimmte Geschäftsbereiche für die Mitglieder fest, in denen diese die Geschäfte der
laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigen, und bestimmt die Richtlinien für die Erledigung der
Aufgaben
Informationen unabhängig von der Erscheinungsform
einschließlich deren Beschaffung, Erschließung und Verwaltung. Die Bibliothek
ist außerdem zuständig für die Vermittlung von Informationskompetenzen.
2
Auskünfte: Philipps-Universität Marburg – Organisatorische Leitung:
Dr. Jens Kruse: kruse@verwaltung.uni-marburg.de
Telefon: 06421 28-23975
Michael Schwab: michaelschwab@gmx.net
Telefon:
Storyboards und
Drehbüchern
‐ Du entwickelst bereits bestehende Videoformate weiter
‐ Du verwaltest und wartest Video-Equipment
‐ Du nimmst gegebenenfalls an Exkursionen in die interne
Unt
die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Bei Fristversäumnis gilt Art. 32 Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).
§ 3
Immatrikulationsvoraussetzungen
(1) 1Die Immatrikulation
Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in
Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu
werden und auch künftig neue wisse
Sprecherinnen- und Sprecherrats sowie der
Fachschaftsvertretungen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung der Hochschule wacht
darüber, dass die Haushaltsmittel unter den Empfangsberechtigten nach Satz [...] die Befugnis zur sachlichen und
rechnerischen Feststellung der Auszahlungsbelege erhalten. Die Verwaltung der Hochschule
prüft, ob die zu leistenden Auszahlungen der Zweckbindung und den Aufgaben nach
Absätze 1 und 2
entsprechend.
(4) Bei Fristversäumnis gilt Art. 32 Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).
§ 3
Immatrikulationsvoraussetzungen
(1) 1Die Imma
Höhe der Gebühren und Entgelte für Verwaltungstätigkeiten
1 Gemäß Art. 13 Abs. 7 BayHIG und des Kostengesetzes (KG) für besondere
Verwaltungstätigkeiten mit haushaltsmäßigen Auswirkungen erhebt
aus Kosten, die durch spezifische Organisationsformen oder den zusätzlich anfal-
lenden Verwaltungsbedarf verursacht werden.
§ 12
Ausnahmen von der Servicegebührenpflicht
(1) Keine Ser [...] aus Kosten, die durch spezifischer Organisationsformen
oder den zusätzlich anfallenden Verwaltungsbedarf verursacht werden. 3Eine tatsächliche Inanspruchnahme
der Leistungen ist für die Entstehung
Prüfungsakte im Rahmen von Verwaltungs- und Klageverfahren
bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Anfertigung von Ablichtungen schriftlicher Prüfungsarbeiten im Rahmen von Verwaltungs- und
Klageverfahren [...] und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen