ng tritt mit Wirkung vom 01.10.2007 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die
das Studium zum Wintersemester 2007/2008 oder später aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung [...] ng tritt mit Wirkung vom 01.10.2007 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die
das Studium zum Wintersemester 2007 / 2008 oder später aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung
(1) Die zuständige Prüfungskommission kann für das Wintersemester 2021/2022
Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder
Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige [...] Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)
im Wintersemester 2021/2022
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom 12.10.2021 [...] Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
normierten Lehrveranstaltungsformen im Wintersemester 2021/2022 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
Amberg-Weiden im Wintersemester
2006/2007 und im Sommersemester 2007
Satzung über Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2006/2007 und im [...] n folgende Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2006/2007
(1) An der Fachhochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester 2006/2007 Zulassungsbeschränkungen in
nachfolgend [...] Sprachen (B) 40
(2) Ein zweites Fachsemester wird in einem grundständigen Studiengang im Wintersemester nicht geführt.
(3) Für höhere als das erste Fachsemester bestehen keine Zulassungsbeschränkungen
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2018 in Kraft und gilt für Studierende, die im
Wintersemester 2018/2019 oder später erstmals Leistungen aus den Vertiefungsrichtungen
erbringen.
Ausgefertigt
Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2017/2018
(1) An der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester
2017/2018 Zulassungsbeschränkungen in [...] über Zulassungszahlen an der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2017/2018 und im Sommersemester 2018
vom 12.07.2017
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 [...] Die
Zulassungszahlen der aufzunehmenden Studienanfängerinnen und Studienanfänger für das
Wintersemester 2017/2018 werden wie folgt festgesetzt:
Betriebswirtschaft (B) 132
Handels- und D
Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2023/2024
(1) An der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden besteht im Wintersemester
2023/2024 eine Zulassungsbeschränkung [...] über Zulassungszahlen
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2023/2024 und im Sommersemester 2024
vom 19.06.2023
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 [...] genannten Bachelorstudiengang. Die
Zulassungszahl der aufzunehmenden StudienanfängerInnen für das Wintersemester 2023/2024 wird wie
folgt festgesetzt:
Physician Assistance (B) 1 25
(2)
der Verordnung vom 20. Juli 2007 (GVBl. S. 545):
Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2007/08 aufgenommen haben, gilt der durch § 1 Nr. 4 eingefügte
§ 8 Abs. 3 Satz 3 der Rahm
Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)
im Wintersemester 2020/2021 an der
Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom 02.03.2021 [...] Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) im Wintersemester 2020/2021 an der
Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden vom 09.11.2020 wird wie [...]
In § 3 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 neu eingefügt:
„(3) Unterliegen Studierende im Wintersemester 2020/2021 der Verpflichtung zur Wiederholung
einer Prüfung gem. § 10 Abs. 1 RaPO oder sind sie
.
§ 44
Übergangsbestimmungen
(1) Für Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen
haben, gilt § 39 Abs. 1 Satz 3 mit der Maßgabe, dass die Regelstudienzeit [...] vier Semester
überschritten sein muss.
(2) 1Die Studien- und Prüfungsordnungen, die vor dem Wintersemester 2020/2021 erlassen worden
sind, sind bis spätestens zum Zeitpunkt der Reakkreditierung des
Studiensemester wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn
im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor [...] für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden Jahres
an die Hochschule zu stellen. 2Die Hochschule kann [...] und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2023 in Kraft und gilt für Studierende,
die im Wintersemester 2023/2024oder später ihr Studium aufnehmen.
Amberg, 26.04.2023
gez.
Prof
1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden [...] (2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
n
Studiengang ist
a) für das Sommersemester bis spätestens zum 15. Januar
b) für das Wintersemester bis spätestens zum 15. Juni
des gleichen Jahres anzumelden. Diese Fristen können nach Beschluss
Studiengang ist
a) für das Sommersemester bis spätestens zum 15. Januar
b) für das Wintersemester bis spätestens zum 15 Juni
des gleichen Jahres anzumelden.
(2) Der Voranmeldeantrag
zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen [...] 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden [...] (2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
festgelegt.
§ 10
Übergangsvorschriften
1Die Studien- und Prüfungsordnungen, die vor dem Wintersemester 2022/2023 erlassen worden sind, sind bis
spätestens zum Zeitpunkt der Reakkreditierung des
folgende Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2007/2008
(1) An der Fachhochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester 2007/2008 Zulassunsbe-
schränkungen in nachfolgend [...] ZEICHNIS
Seite 1 Satzung über Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2007/08
und im Sommersemester 2008
Seite 2 Satzung zur Änderung der Studien- [...] Amberg-Weiden
Satzung über Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2007/2008 und im Sommersemester 2008
vom 21. Mai 2007
Auf Grund von Art 2 Satz 1 und
zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen [...] 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
(1) Die zuständige Prüfungskommission kann für das Wintersemester 2022/2023
Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter- und/oder
Sommersemester) treffen.
(2) Die [...] n Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) im
Wintersemester 2022/2023
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom [...] Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
normierten Lehrveranstaltungsformen im Wintersemester 2022/2023 treffen.
§ 2
Zulassung zu Prüfungen
1 Die Prüfungskommission
§ 44
Übergangsbestimmungen
(1) Für Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen
haben, gilt § 39 Abs. 4 Satz 3 mit der Maßgabe, dass die Regelstudienzeit [...]
Semester überschritten sein muss.
(2) 1Die Studien- und Prüfungsordnungen, die vor dem Wintersemester 2020/2021 erlassen worden
sind, sind bis spätestens zum Zeitpunkt der Reakkreditierung des
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2010/2011 ihr Studium aufgenommen
haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung [...]
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2010/2011 ihr Studium aufgenommen
haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung