37%
50%
60%
64%
98%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Rent-a-Student
Bildungs-/ Studienmessen
Studienberatung an der
OTH Amberg-Weiden
Hochschulrankings (z.B.
CHE)
Informat
Weiterbildung und Lernen im Prozess der Arbeit
Automatisierungstechnik
CNC-Programmierung & Koordinatenmesstechnik
Maschinendynamik
Mechatronische Systeme
Robotik
SW-Modul
Technische Mechanik (II)
[...] Bauelemente und Schaltungstechnik 1
Elektronische Bauelemente und Schaltungstechnik 2
Elektrische Messtechnik
Embedded Systems
Regelungstechnik
Grundlagen elektr. Maschinen und Antriebe
Hochfrequenztechnik
kulturell unterschiedlich
geprägten Menschen umgehen und kommunizieren, in allen Situationen angemessen agieren
und ihr Verhalten reflektieren und anpassen.
(6) 1Die AbsolventInnen sind
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht vom Studierenden [...] über den Studienplan/das Modulhandbuch zu veröffentli-
chen.
3
.
Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprü-
szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht zu vertretenden
zeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. 2Die Prüfungskommission kann auf
Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit oder an-
derer nicht zu vertretenden
mit der nachgewiesen wird, dass Studie-
rende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen können.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe eines
mit der nachgewiesen wird, dass Studie-
rende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen können.
(2) 1Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe eines
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Geo-Mathematik 5 5 SU/Ü Kl 90
1.4 Vermessungskunde 1 5 5 SU/Ü, Pr Kl 90
1.5 Vermessungskunde 2
1.5.1 Vk2 Theorie 5 4 SU/Ü Kl 90
1.5.2 Vk2 Messübungen 5 4 Pr ModA
1.6 Geo-Programmierung [...] eifenden Inhalten vermittelt. 4Sie sind auf eine
berufliche Tätigkeit in der Vermessungsverwaltung, in Vermessungs- und Ingenieurbüros so-
wie in weiteren öffentlichen und privaten Unternehmen [...] 5 4 SU/Ü Kl 90
3.8a Vermessungskunde 3 5 5 SU/Ü, Pr ModA
3.9a Vertiefungs-Projekt 5 3 Pr ModA
3.10a Umwelt und Natur 5 4 SU/Ü Kl 60
3.11a Ingenieurvermessung und Sensorik 5 4 SU/Ü, Pr
en wird, dass der oder
die Studierende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(4) 1Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe des
Ü, Pr Kl 90
2.9
Regelungs- und
Steuerungstechnik
5 4 SU, Ü Kl 90
2.10 Messtechnik 5 4 SU, Ü Kl 90
2.11 Grundlagen der Energietechnik 5 4 SU,Pr Kl 90
Summe 52 44 [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Chemie 4 5 SU, Pr schr P, 90-120 LN
2.6 Regelungs- und Steuerungstechnik 4 5 SU schrP90 100%
2.7 Messtechnik und Sensorik 4 5 SU schrP90 100%
2.8 Grundlagen der Energietechnik 4 5 SU,Pr schrP90
Mechanische
Zulassungsvor-
aussetzungen 1) 2)
Summe 35 28
Modulgruppe 3: Ingenieuranwendungen
3.1 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.2 Datenbanktechnik 5 4 SU/Ü SemA
3.3 Automatisierung und Robotik 5 [...] über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
der nachgewiesen wird, dass Studie-
rende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen können.
(2) 1Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe eines
szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht vom Studierenden
der nachgewiesen wird, dass Studie-
rende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen können.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe eines Themas
der nachgewiesen wird, dass Studie-
rende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen können.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe eines Themas
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
nachgewiesen wird, dass die oder der Studierende eine wissen-
schaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Das Thema der Masterarbeit wird frühestens am Ende des ersten Studiensemes-
nachgewiesen wird, dass der oder die Studierende eine wissen-
schaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Das Thema der Masterarbeit wird frühestens am Ende des ersten Studiensemes-
mit der nachgewiesen wird, dass Studie-
rende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen können.
(2) 1Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe eines