szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht vom Studierenden
der nachgewiesen wird, dass Studie-
rende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen können.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe eines Themas
der nachgewiesen wird, dass Studie-
rende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen können.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe eines Themas
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
nachgewiesen wird, dass die oder der Studierende eine wissen-
schaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Das Thema der Masterarbeit wird frühestens am Ende des ersten Studiensemes-
nachgewiesen wird, dass der oder die Studierende eine wissen-
schaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Das Thema der Masterarbeit wird frühestens am Ende des ersten Studiensemes-
spezifischen Eignung und Erfahrung im Kompetenzfeld Energietechnik, die
anhand folgender Kriterien gemessen wird:
b1) wissenschaftliche Arbeiten/Projektarbeiten im Erstabschluss in den Fächern Energietechnik
en wird, dass der oder
die Studierende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe des Themas
en wird, dass der oder
die Studierende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe des Themas [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
en wird, dass der oder
die Studierende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe des Themas [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht vom Studierenden
szeit der Masterarbeit beträgt sechs Monate. 2Die Prüfungskommission kann auf
Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit oder
anderer nicht vom Studierenden
szeit der Masterarbeit beträgt sechs Monate. 2Die Prüfungskommission kann auf
Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit oder
anderer nicht vom Studierenden
zeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. 2Die Prüfungskommission kann auf
Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit oder an-
derer nicht zu vertretenden
Pr
Kl 90
StA (Pr2))
0,7
0,3
3.6 Elektrotechnik II (ETII) 5 4 SU, Ü Kl 90
3.7 Messtechnik (MT) 6 5 SU, Pr
Kl 90
StA (Pr2))
0,8
0,2
3.8
Energiewandlung in Kraft- und
Arbe [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
3.5, 3.8 (Konstruktionselemente II & 3D-CAD, Artikelgerechte Kon-
struktion, Werkzeugbau, Messtechnik, Kunststoffverarbeitung I),
page
5
- 4.2 (Allgemeinwissenschaftliche WPM),
- [...]
3.3 Werkzeugbau 5 4 SU/Ü Kl 90
3.4 Qualitätssicherung 3 2 SU/Ü Kl 60
3.5 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.6 Automatisierung und Robotik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.7 Mechanik der P [...] über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Ingenieuranwendungen
3.1 Konstruktion II (KO II) 6 4 SU/Ü, Sem StA T1
StA T2 0,5
0,5
3.2 Messtechnik (MT) 6 5 SU/Ü, Pr Kl 90
StA (Pr2)) 0,8
0,2
3.3 Elektrische Antriebe,
Automatisierung [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
II (KO II)
6 4 SU, Ü, S
StA T1 (3. Semester)
StA T2 (4. Semester)
0,5
0,5
3.2 Messtechnik (MT)
6 5 SU, Pr
Kl 90
StA (Pr2))
3.3 Elektrische Antriebe,
Automatisierung und [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Steuerungstechnik 7 5
SU, Ü, Pr Kl 90 0,80
StA (Pr) 0,20
2.10 Messtechnik 6
5 SU, Ü, Pr Kl 90 0,80
StA (Pr) 0,20
2.11 Chemische [...] Elektronik und
Digitaltechnik 5
2 SU, Ü
Kl 90
Elektrische Antriebe 2 SU, Ü
2.13
Mess- und Analyseverfahren der
Energietechnik
4 3 SU, Pr Kl 60
Summe 63 53
[...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Fach Nr. 13: Automatisierungs- und Systemtechnik
Richtziel:
Kenntnis der Grundlagen der Meß- und Automatisierungstechnik im Hinblick auf das Erkennen
von Automatisierungspotential und –bedarf [...] Grundlagen der Systemtechnik und deren Anwendung.
Inhalt:
Grundlagen der Automatisierungstechnik mit Meß- und Regelungsverfahren.
Automatisierungseinrichtungen mit Sensorik und Signalverarbeitung, Bussystemen
Werkstofftechnik II 5 4 SU/Ü Kl 90
3.6 Elektrische Antriebstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.7 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.8 Produktentwicklung und kunststoffgerechte
Konstruktion
5 4 SU/Ü, [...] über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Werkstofftechnik II 5 4 SU/Ü Kl 90
3.6 Elektrische Antriebstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.7 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.8
Produktentwicklung und kunststoffgerechte
Konstruktion
5 4 SU/Ü,
te zu projektieren und zu konstruieren sowie unter Einbeziehung von Modellbildung, Simulati-
on, Mess- und Regelungstechnik komplexe mechanische, elektronische und optische Kompo-
nenten zu analysieren [...] Projektmanagement 4 4 SU, Ü
schrP, 90 – 240
und/oder LN s. MH 1 s. MH
M8 Medizinische Messtechnik 4 5 SU, Ü schrP, 90 – 240
und/oder LN s. MH 1 s. MH
M9 Medizinische Bildgebung 4 5 SU, Ü schrP [...] che Systeme (M6) 5 4 SU, Ü
schrP, 90 – 240
und/oder LN s. MH 1 s. MH
19 Medizinische Messtechnik (M8) 5 4 SU, Ü
schrP, 90 – 240
und/oder LN s. MH 1 s. MH
20
Fertigungsverfahren in der
Produkte zu
projektieren und zu entwickeln sowie unter Einbeziehung von Modellbildung, Simulation, Mess-
und Regelungstechnik komplexe mechanische, elektronische und optische Komponenten zu
analysieren [...] Projektmanagement 4 4 SU, Ü
schrP, 90 – 240
und/oder LN s. MH 1 s. MH
M8 Medizinische Messtechnik 4 5 SU, Ü schrP, 90 – 240
und/oder LN s. MH 1 s. MH
M9 Medizinische Bildgebung 4 5 SU, Ü schrP [...] che Systeme (M6) 5 4 SU, Ü
schrP, 90 – 240
und/oder LN s. MH 1 s. MH
19 Medizinische Messtechnik (M8) 5 4 SU, Ü
schrP, 90 – 240
und/oder LN s. MH 1 s. MH
20
Fertigungsverfahren in der
te zu projektieren und zu konstruieren sowie unter Einbeziehung von Modellbildung, Simulati-
on, Mess- und Regelungstechnik komplexe mechanische, elektronische und optische Kompo-
nenten zu analysieren [...] Projektmanagement 2 3 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
M9 Medizinische Messtechnik 4 5 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
M10 Medizinische Bildgebung 4 [...] Produktentwicklung (M7) 3 2 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
21 Medizin. Messtechnik (M9) 5 4 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
22
Fertigungsverfahren