11:00 12:30 BU 4 Messtechnik 1
MBUT 205
Wolfram
11.07.2022 11:00 12:30 KT 4 Messtechnik [...] 07.2022 11:00 12:30 MB 4 Messtechnik 33 Wolfram
11.07.2022 11:00 12:30 UT Messtechnik und Sensorik [...] 14.07.2022 8:30 9:30 EZ 3 Mess- und Analyseverfahren der Energietechnik 1
MBUT 212
Mändl
14.07.2022 8:30 9:30 EEK 3 Mess- und Analyseverfahren in der
der nachgewiesen wird, dass
Studierende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen
können.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe eines [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
kulturell unterschiedlich
geprägten Menschen umgehen und kommunizieren, in allen Situationen angemessen agieren
und ihr Verhalten reflektieren und anpassen.
(6) 1Die AbsolventInnen sind
kulturell unterschiedlich
geprägten Menschen umgehen und kommunizieren, in allen Situationen angemessen agieren
und ihr Verhalten reflektieren und anpassen.
(6) 1Die AbsolventInnen sind
- 2.1 bis 2.7 (Modulgruppe 2: Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen),
- 3.1, 3.2 und 3.4 (Messtechnik, Datenbanktechnik und Chemische und bio-
technische Verfahren),
- 4.1 bis 4.7 (Modulgruppe [...] Zulassungsvor-
aussetzungen 1) 2)
Summe 35 28
Modulgruppe 3: Ingenieuranwendungen
3.1 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.2 Datenbanktechnik 5 4 SU/Ü SemA
3.3 Automatisierung und Robotik 5 [...] über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
projektieren und zu konstruieren sowie unter Einbeziehung von Modellbildung, Simulati-
page
on, Mess- und Regelungstechnik komplexe mechanische, elektronische und optische Kompo-
nenten zu analysieren [...] gement 2 2 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
M9 Medizinische Messtechnik 4 5 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
M10 Medizinische Bildgebung 4 [...] Medizinische Produktentwick-
lung (M7)
2222 2 SU, Ü schrP, 60
25 Medizinische Messtechnik(M9) 5555 4 SU, Ü schrP, 90 LN
26 Biophysik (N4) 5555 4 SU, Ü schrP, 90
27 Medical
zeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann auf An-
trag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit oder anderer
nicht vom Studierenden
mit der nachgewiesen wird, dass Studie-
rende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen können.
(2) 1Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe eines
mit der nachgewiesen wird, dass Studie-
rende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen können.
(2) 1Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe eines
Summe Schwerpunkt 2: 20 16
Schwerpunkt 3"Umweltverfahrenstechnik"
U1 Bemessung und Planung
wassertechnischer Anlagen
6 4 SU+Pr schrP 60-90
U2 Vertiefung Luftreinhaltung [...] Luftreinhaltung 4 4 SU+Pr schrP 60-90
U3 Biotechnische Verfahren 4 3 SU+Pr Klausur 60-90
U4 Bemessung und Planung von
Recycling-Anlagen
3 3 SU+Pr schrP 60-90
U5 Thermische Abfallbehandlung
Werkstofftechnik II 5 4 SU/Ü Kl 90
3.6 Elektrische Antriebstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.7 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.8 Produktentwicklung und kunststoffgerechte
Konstruktion
5 4 SU/Ü, [...] über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Antriebstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
2.14 Regelungs- und Steuerungstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
2.15 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
Summe 75 60
Modulgruppe 3: Ingenieuranwendungen
3.1 Konstruk [...] über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
3.5, 3.8 (Konstruktionselemente II & 3D-CAD, Artikelgerechte Kon-
struktion, Werkzeugbau, Messtechnik, Kunststoffverarbeitung I),
page
5
- 4.2 (Allgemeinwissenschaftliche WPM),
- [...]
3.3 Werkzeugbau 5 4 SU/Ü Kl 90
3.4 Qualitätssicherung 3 2 SU/Ü Kl 60
3.5 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.6 Automatisierung und Robotik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.7 Mechanik der P [...] über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Frist von sechs Monaten nicht überschritten werden. Die Prüfungskom-
mission kann auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbei-
tungszeit wegen Krankheit oder anderer nicht zu vertretenden
nachgewiesen wird, dass der oder die Studierende eine
wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.“ In Absatz
3 wird das Wort „fünf“ durch das Wort „sechs“ ersetzt und es wird
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht vom Studierenden
szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht vom Studierenden [...] über den Studienplan/das Modulhandbuch zu veröffentli-
chen.
3
.
Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprü-
über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Übungsportfolios (Übungsleistung)
1.4
1.4.1
1.4.2
Vermessungskunde und Geodäsie 1
Theoretische Grundlagen
Messübungen
5
5
4
4
SU/Ü
Pr
Kl 90 [...] 90
PrL
1.5
1.5.1
1.5.2
Vermessungskunde und Geodäsie 2
Theoretische Grundlagen
Messübungen
5
5
4
4
SU/Ü
Pr
Kl 90
PrL [...] Studiums ist die Ausbildung von Ingenieurinnen und Ingenieuren für den Einsatz in
der Geodäsie/Vermessungstechnik, der Geoinformatik, der Geomedien- und Informations-
technik und im Regional- bzw. Lan