tzung tritt am 01. Oktober 2019 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die
das Studium im Wintersemester 2019/2020 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der O
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/2012 mit
dem Studium begonnen haben.
page
§ 3
I
Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft und gilt für Studierende, die ab
dem Wintersemester 2010/2011 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2007/2008 mit dem
Studium begonnen haben.
page
§ 3
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit
dem Studium begonnen haben.
page
2
§ 3
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit
dem Studium begonnen haben.
page
2
§
mit Wirkung vom 01. Oktober 2014 in Kraft. Sie gilt für
Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2014/2015 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
mit Wirkung vom 01. Oktober 2014 in Kraft. Sie gilt für Studieren-
de, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2014/2015 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
„konsekutiver“ ersetzt.
2. Im § 4 erhält der Abs. 3 folgende Fassung: „Das Studium kann sowohl im Winter- als
auch im Sommersemester begonnen werden“.
3. Im § 4 erhält der Abs. 4 folgende Fassung: [...] Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft und gilt für Studierende, die ab
dem Wintersemester 2010/2011 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
m für einen Studienbeginn im Som-
mersemestersind bis 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15.
Juni des betreffenden Jahres an die Hochschule zu stellen. Die Hochschule kann diese
1 gilt für Studie-
rende, die ab dem Wintersemester 2013/2014 in den dritten Studienabschnitt eintreten.
Nummer 2 gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2013/2014 oder später ihr Studi-
um aufnehmen
Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2012 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium
zum Wintersemester 2012/2013 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2017/2018 oder
später mit dem Studium begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese
§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 oder
später mit dem Studium begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese
tritt mit Wirkung vom 15. März 2016 in Kraft und gilt für Studieren-
de, die ihr Studium im Wintersemester 2015/2016 aufgenommen haben oder später auf-
nehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
§ 2
Übergangsvorschrift
Diese Änderungssatzung gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2013/2014 oder
später ihr Studium aufgenommen haben bzw. aufnehmen.
§ 3
Inkrafttreten
§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2018/2019 oder
später mit dem Studium begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft und gilt für Studierende, die im
Wintersemester 2018/2019 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2017/2018 oder
später mit dem Studium begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ab
dem Wintersemester 2013/2014 in den dritten Studienabschnitt eintreten.
Amberg,
Prof. Dr. Erich
tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 in Kraft. Sie gilt für
Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2006/2007 oder später aufnehmen.
page
6
Anlage 1: Module und Leistu
gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2009/2010
oder später ihr Studium aufnehmen.
(2) § 1 Ziffer 13 bis 16 gilt für alle Studierenden die ab dem Wintersemester 2009/2010 in
das dritte Stu
für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2018/2019 oder
später mit dem Studium begonnen haben oder beginnen und für Studierenden, die ab dem
Wintersemester 2018/2019 den zweiten Studienabschnitt
ahl
Max. Number of Participants
Weiden Deutsch zweisemestrig Teil 1 wird regelmäßig im
Wintersemester, Teil 2 im
Sommersemester angeboten.
50
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
[...] Teilnehmerzahl
Max. Number of Participants
Weiden Deutsch einsemestrig Wird regelmäßig im
Wintersemester angeboten
50
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/In
Professor / Lecturer [...] Teilnehmerzahl
Max. Number of Participants
Weiden Deutsch einsemestrig Wird regelmäßig im
Wintersemester angeboten
50
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/In
Professor / Lecturer
der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 31.01.2022;
gültig für Studierende, die ab dem Wintersemester 2022/2023 das Studium aufnehmen)
(für diese Studien- und Prüfungsordnung gilt die Allgemeine [...] beit.
page
3
(4) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im Sommer-
semester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor [...] für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden Jahres
an die Hochschule zu stellen. 2Die Hochschule kann