Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft und gilt für Studierende, die ab
dem Wintersemester 2010/2011 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2007/2008 mit dem
Studium begonnen haben.
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§ 3
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit
dem Studium begonnen haben.
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§ 3
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit
dem Studium begonnen haben.
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2
§
mit Wirkung vom 01. Oktober 2014 in Kraft. Sie gilt für
Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2014/2015 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
mit Wirkung vom 01. Oktober 2014 in Kraft. Sie gilt für Studieren-
de, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2014/2015 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
„konsekutiver“ ersetzt.
2. Im § 4 erhält der Abs. 3 folgende Fassung: „Das Studium kann sowohl im Winter- als
auch im Sommersemester begonnen werden“.
3. Im § 4 erhält der Abs. 4 folgende Fassung: [...] Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft und gilt für Studierende, die ab
dem Wintersemester 2010/2011 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
m für einen Studienbeginn im Som-
mersemestersind bis 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15.
Juni des betreffenden Jahres an die Hochschule zu stellen. Die Hochschule kann diese
1 gilt für Studie-
rende, die ab dem Wintersemester 2013/2014 in den dritten Studienabschnitt eintreten.
Nummer 2 gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2013/2014 oder später ihr Studi-
um aufnehmen
Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2012 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium
zum Wintersemester 2012/2013 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2017/2018 oder
später mit dem Studium begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese
§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 oder
später mit dem Studium begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese
tritt mit Wirkung vom 15. März 2016 in Kraft und gilt für Studieren-
de, die ihr Studium im Wintersemester 2015/2016 aufgenommen haben oder später auf-
nehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
§ 2
Übergangsvorschrift
Diese Änderungssatzung gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2013/2014 oder
später ihr Studium aufgenommen haben bzw. aufnehmen.
§ 3
Inkrafttreten
§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2018/2019 oder
später mit dem Studium begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft und gilt für Studierende, die im
Wintersemester 2018/2019 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2017/2018 oder
später mit dem Studium begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ab
dem Wintersemester 2013/2014 in den dritten Studienabschnitt eintreten.
Amberg,
Prof. Dr. Erich
tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 in Kraft. Sie gilt für
Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2006/2007 oder später aufnehmen.
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Anlage 1: Module und Leistu
gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2009/2010
oder später ihr Studium aufnehmen.
(2) § 1 Ziffer 13 bis 16 gilt für alle Studierenden die ab dem Wintersemester 2009/2010 in
das dritte Stu
für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2018/2019 oder
später mit dem Studium begonnen haben oder beginnen und für Studierenden, die ab dem
Wintersemester 2018/2019 den zweiten Studienabschnitt
ahl
Max. Number of Participants
Weiden Deutsch zweisemestrig Teil 1 wird regelmäßig im
Wintersemester, Teil 2 im
Sommersemester angeboten.
50
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
[...] Teilnehmerzahl
Max. Number of Participants
Weiden Deutsch einsemestrig Wird regelmäßig im
Wintersemester angeboten
50
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/In
Professor / Lecturer [...] Teilnehmerzahl
Max. Number of Participants
Weiden Deutsch einsemestrig Wird regelmäßig im
Wintersemester angeboten
50
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/In
Professor / Lecturer
der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 31.01.2022;
gültig für Studierende, die ab dem Wintersemester 2022/2023 das Studium aufnehmen)
(für diese Studien- und Prüfungsordnung gilt die Allgemeine [...] beit.
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(4) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im Sommer-
semester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor [...] für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden Jahres
an die Hochschule zu stellen. 2Die Hochschule kann
der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 31.01.2022;
gültig für Studierende, die ab dem Wintersemester 2022/2023 das Studium aufnehmen)
(für diese Studien- und Prüfungsordnung gilt die Allgemeine [...] beit.
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(4) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im Sommer-
semester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor [...] für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden Jahres
an die Hochschule zu stellen. 2Die Hochschule kann
WS 2018/19 Workshop SoSe 2019 Workshop WS 2019/20 (current) Ergebnis des vierten Workshops im Wintersemester 2019/20 Dokumentation Dieses Projekt wird aus dem Programm der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit