der Hochschule ein Beratungsgespräch
statt. Über das absolvierte Beratungsgespräch wird eine Bescheinigung ausgestellt.
(3) Stellt die Hochschule das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 fest
der Hochschule ein Beratungsgespräch
statt. Über das absolvierte Beratungsgespräch wird eine Bescheinigung ausgestellt.
(3) Stellt die Hochschule das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 fest
Prüfungsleistungen nicht besuchten Studiensemester im Diplomprüfungszeugnis oder einer
ergänzenden Bescheinigung ausgewiesen; als Ende des Fachstudiums gilt dabei der Zeitpunkt, zu
dem die letzte Prüfungsleistung
entrichtet werden. Zum Nachweis hat der
Studierende der Hochschule die Geburtsurkunden oder die Bescheinigung über den
Kindergeldbezug, den Nachweis über die gezahlte Studiengebühr und den Nachweis, dass
der Hochschule ein Beratungsgespräch statt. Über
das absolvierte Beratungsgespräch wird eine Bescheinigung ausgestellt.
(3) Stellt die Hochschule das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 fest
Ableistung eines gemeinnützigen Dienstes durch ein Kind.
2Zum Nachweis hat der Studierende eine Bescheinigung über den Kindergeldbezug oder die
Dienstbescheinigung vorzulegen. 3Ausländische Studierende haben
durchführen kann. Bay-
ern setze dabei zur Qualitätssicherung
auf die alle zwei Jahre erforderliche
Bescheinigung des ordnungsgemäßen
Betriebes durch private Sachverständige
der Wasserwirtschaft. „Es ist vernünf-
.
Die Schonung von Rohstoffen kommt Umwelt und Wirt-
schaft zugute. Jüngste Untersuchungen bescheinigen Un-
ternehmen, die sich mit Ressourcen schonenden Techno-
logien beschäftigen, gute Wachstums