16.01.2015 | Hochschulkommunikation, Qualitätspakt Lehre, Sprachenzentrum
der Gäste bzw. Gastgeber. Die MUBiNT bietet u.a. die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Verwaltungsrecht, Medientechnologie und Informatik an und pflegt seit 2012 eine Hochschulkooperation mit der
25.05.2020 | Hochschulkommunikation, Fakultät Maschinenbau / Umwelttechnik, Patentingenieurwesen
Entwicklungsabteilung sind sie Mittler zur Patentabteilung oder das Bindeglied zu Patentanwälten. Sie verwalten auch bestehende Patente eines Unternehmens und verfolgen die technische Entwicklung der Wettbewerber
25.06.2018 | Hochschulkommunikation, Fakultät Maschinenbau / Umwelttechnik, Patentingenieurwesen, Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen und Gesundheit, Internationales Technologiemanagement
Entwicklungsabteilung sind sie Mittler zur Patentabteilung oder das Bindeglied zu Patentanwälten. Sie verwalten auch bestehende Patente eines Unternehmens und verfolgen die technische Entwicklung der Wettbewerber
eines Unternehmens. Als WirtschaftsinformatikerIn gestalten Sie die Digitalisierung in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Modulübersicht des Studienangebots Mobile App Development Digital Venture Development
2Die AbsolventInnen sind damit in der Lage her-
ausgehobene Verantwortung in Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion anzu-
streben.
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§ 3
Studiengangsprofil
n. Die Absolventen/Innen sind
damit in der Lage herausgehobene Verantwortung in Industrie und Verwaltung
zu übernehmen oder eine Promotion anzustreben.
§ 4
Qualifikation für das Studium
(1)
3Die AbsolventInnen sind damit in der Lage, herausgeho-
bene Verantwortung in Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion anzustreben.
§ 3
Studiengangsprofil
Der Studiengang
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und
auch künftig neue wisse
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und
auch künftig neue wisse
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch
oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wi
besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach- und Führungsaufgaben in
Industrie, Motorsport und Verwaltung zu übernehmen. 8Die Ausbildung soll ferner die
Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und
der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach- und Führungsaufgaben in
Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 7Die Ausbildung soll ferner die Auswirkungen ihrer
Tätigkeit auf Umwelt und
ment besitzen
die Fertigkeit, raumbezogene Daten effizient zu erfassen, zu analysieren, zu verwalten und zu
präsentieren. 3Hierzu werden im Studium die Kompetenzen sowohl für die Fach- als auch
der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs- Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 8Die Ausbildung soll ferner die
Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und
der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 10Die Ausbildung soll ferner die
Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und
leiten.
Die Absolventen/Innen sind damit in der Lage herausgehobene Verantwortung in
Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion anzustreben.
§ 4
Qualifikation für
aftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst
aftlichen Instrumentarium besonders
qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst
en sind damit in der Lage
besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung
zu übernehmen oder ein einschlägiges Masterstudium aufzunehmen.
§ 3
Regelstudienzeit,
in der Lage besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 11Die Ausbildung
soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und G
besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie, Motorsport und Verwaltung zu übernehmen. 8Die
Ausbildung soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Ge
in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 7Die Ausbildung
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soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit
schaftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und Führungsauf-
gaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
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SPO-MA 2
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1)
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch
künftig neue wi
en sind damit in der Lage
besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung
zu übernehmen oder ein einschlägiges Masterstudium aufzunehmen.
§ 3
Regelstudienzeit,