gemäß der
Hochschulgebührenverordnung (HSchGebV) und des Kostengesetzes (KG) für besondere
Verwaltungstätigkeiten mit haushaltsmäßigen Auswirkungen Gebühren. Die Höhe der
Gebühren wird wie folgt festgesetzt
gemäß der
Hochschulgebührenverordnung (HSchGebV) und des Kostengesetzes (KG) für besondere
Verwaltungstätigkeiten mit haushaltsmäßigen Auswirkungen Gebühren. Die Höhe der
Gebühren wird wie folgt festgesetzt
aftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und
Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst
Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unternehmen und
Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wissen
en sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wisse
werden jeweils in der Reihenfolge der Fälligkeiten
zunächst auf Studienbeiträge, dann auf Verwaltungskostenbeiträge und schließlich auf den Studentenwerkbeitrag
verrechnet.
§ 5 Folgen der Nichtzahlung [...] Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unternehmen
und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue
wisse
unterstützt und vertreten.
(2) Die Präsidentin oder der Präsident wird in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten einschl.
Haushalts-, Bau- und Personalangelegenheiten durch die Kanzlerin oder den Kanzler [...] bestimmte Geschäftsbereiche für die Mitglieder fest, in
denen diese die Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigen, und
bestimmt die Richtlinien für die Erledigung der Aufgaben [...] Informationen unabhängig von der Erscheinungsform einschließlich deren
Beschaffung, Erschließung und Verwaltung. Die Bibliothek ist außerdem zuständig für die
Vermittlung von Informationskompetenzen.
2
unter-
stützt und vertreten.
(2) Die Präsidentin oder der Präsident wird in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten einschl.
Haushalts-, Bau- und Personalangelegenheiten durch die Kanzlerin oder den Kanzler [...] bestimmte Geschäftsbereiche für die Mitglieder fest, in de-
nen diese die Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigen, und bestimmt
die Richtlinien für die Erledigung der Aufgaben [...] formationen unabhängig von der Erscheinungsform einschließlich deren Beschaffung, Er-
schließung und Verwaltung. ²Die Bibliothek ist außerdem zuständig für die Vermittlung von
Informationskompetenzen.
2
ette produzierender Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Dienstleistern der Industrie und Verwaltung. 2AbsolventInnen
des Studiengangs finden bei entsprechender Modulwahl daher vielfältige
Täti
Absätze 1 und 2
entsprechend.
(4) Bei Fristversäumnis gilt Art. 32 Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).
§ 3
Immatrikulationsvoraussetzungen
(1) 1Die Immatrikulation
Selbstverwaltung
(1) Für Selbstverwaltungsaufgaben, deren Übernahme wegen der damit verbundenen
Belastung im Rahmen der individuellen Selbstverwaltungsaufgaben zusätzlich zu der
Lehrverpflichtung [...] udget nach Ziffer 1 ist auf maximal zehn Prozent der
Lehrveranstaltungsstunden für Selbstverwaltungsaufgaben verwendbar; ansonsten
ist es frei verwendbar. 4Das Deputats-Budget nach Ziffer 2 ist [...] Studierenden, die
Übernahme von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die Übernahme von
Selbstverwaltungsaufgaben und der kollegiale Austausch erfordern eine Präsenz, die
im Regelfall bei Vollzeitkräften
Prüfungsakte im Rahmen von Verwaltungs- und Klageverfahren
bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Anfertigung von Ablichtungen schriftlicher Prüfungsarbeiten im Rahmen von Verwaltungs- und
Klageverfahren [...] und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen
Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unternehmen
und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue
wisse
und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen
von Datenbanksystemen und können eine exemplarische Datenbank in einem relationalen
Datenbankverwaltungssystem modellieren und befüllen.
können einen Business Intelligence (BI)- Prototypen zur B
von Datenbanksystemen und können eine exemplarische Datenbank in einem relationalen
Datenbankverwaltungssystem modellieren und befüllen.
• kennen und verstehen die grundlegenden Begriffe aus dem Bereich
mit Apache Spark
Stream-basierte Datenquellen
Logdaten und Text mit Elastic Search/Apache Solr verwalten
NLP/ Text analytics, Informationsextraktion aus Texten.
Lehrmaterial / Literatur
Teaching
Apache Spark
Stream-basierte Datenquellen
Logdaten und Text mit Elastic Search/Apache Solr verwalten
NLP/ Text analytics, Informationsextraktion aus Texten.
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Praktikum [...] controllern: Befehlssatz, Befehlsverarbeitung, Assemblerprogrammierung,
Speichertechnologien und -verwaltung, Bussysteme, Entwicklungswerk-
zeuge (Assembler, Compiler, Debugger), Aufbau, Funktion und Programmie-
Inhalte der Lehrveranstaltungen
Course Content
Einführung in Grundfragen des Umweltverwaltungs-, Umwelthaftungs- und Umweltstrafrechts mit den unions- und völkerrechtlichen Vorgaben.
Ab
Kenntnissen und
Fähigkeiten in der Lage, qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und
Verwaltung zu übernehmen.
Die Absolventen und Absolventinnen können die Rahmenbedingungen bei ihren
Handlungen
Inhalte der Lehrveranstaltungen
Course Content
Einführung in Grundfragen des Umweltverwaltungs-, Umwelthaftungs- und Umweltstrafrechts mit den unions- und völkerrechtlichen Vorgaben.
Inhalte der Lehrveranstaltungen
Course Content
Einführung in Grundfragen des Umweltverwaltungs-, Umwelthaftungs- und Umweltstrafrechts mit den unions- und völkerrechtlichen Vorgaben.
Ab
in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 7Die Ausbildung
soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Ge
in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 7Die Ausbildung
soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Ge
der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 7Die Ausbildung soll ferner die
Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und