aftlichen Instrumentarium besonders
qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst
Außerdem
behandelt das Modul die operativen und strategischen Bereiche der Steuer als Teil der Verwaltung des Mandanten.
Internationalität (inhaltlich):
Internationales Steuerrecht, Doppelbest [...] Inhalte der Lernveranstaltung / Internationalität:
Course Content
Inhalt:
• Verwaltungsakte
• Fristenregelungen
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158
• Rechtsbehelfe
• Betriebsprüfung
und wichtige Regelungen praktisch um-
zusetzen.
Lerninhalte Einführung in Grundfragen des Umweltverwaltungs-, Umwelthaftungs-
und Umweltstrafrechts.
Abfallrecht: Kreislaufwirtschaftsgesetz, A
aftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst
in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-,
Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 11Die
Ausbildung soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und G
in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-,
Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 11Die
Ausbildung soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und G
aftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst eine
en sind damit in der Lage besonders qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder ein
einschlägiges Masterstudium aufzunehmen.
2. In der Anlage 1 werden
en sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wisse
en sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wisse
en sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wisse
en sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wisse
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und
Führungsaufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen,
unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue
Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in
Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu
werden und auch künftig neue wisse
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wi
in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 10Die Ausbildung
soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und G
en sind damit in der Lage
besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung
zu übernehmen oder ein einschlägiges Masterstudium aufzunehmen.
§ 3
Regelstudienzeit,
der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 10Die Ausbildung soll ferner die
Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und
in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 10Die Ausbildung
soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und G
Kenntnis rechtlicher Rahmenbedingungen
• Überblick über Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme
• Wissen über die Möglichkeiten der Telemedizin
• Elektronische Gesundheitsakte
• el [...] im Gesundheitswesen
• Rechtliche Rahmenbedingungen
• Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme
• Telemedizin
• Elektronische Gesundheitsakte
• elektronisch gestütztes Krankheits- und
en sind damit in der Lage
besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung
zu übernehmen oder ein einschlägiges Masterstudium aufzunehmen.
§ 3
Regelstudienzeit,
aftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
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§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium
ette produzierender Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Dienstleistern der Industrie und Verwaltung. 2AbsolventInnen
des Studiengangs finden bei entsprechender Modulwahl daher vielfältige
Täti
gut für die Versorgung öffentlicher Liegenschaften
(Krankenhäuser, Schwimmbäder, Schulen, Verwaltungsgebäude,…) und kleinerer kommu-
naler und industrieller Nahwärmenetze eignen. Im Rahmen des Projekts [...] Realität sind zusätzliche Investitionskosten (Pe-
ripherie) und Betriebskosten zu berücksichtigen (Verwaltung, Versicherung, Technische Prüfungen,…), sodass
die Wärmegestehungskosten etwas höher bzw. nicht [...] Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten im kommunalen und industriellen Bereich (Krankenhäu-
ser, Verwaltungsgebäude, Schwimmbäder, Schulen, Nahwärmenetze, Prozesswärmebereit-
stellung,…) existiert, bei denen
verantwortungsvoll sein können. Gleiches gilt für die Frage, wann die
Mitarbeiter (u.a. der Verwaltung) wieder ins Büro kommen dürfen oder sogar sollen – teilweise aus guten
Gründen des Zusammenhalts [...] S. 7.
40 Beispielsweise wurden Logistikstrukturen zur Verfügung gestellt, um die öffentliche Verwaltung bei der
Beschaffung von Schutzmaterialien zu unterstützen sowie digitale Übungsunterlagen von